Beirat der EFB
Der Beirat berät die Leitung der Ev. Familien-Bildungsstätte und den Träger, den Ev.-luth. Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven, in allen wesentlichen Dingen der kirchlichen Eltern-, Familien- und Erwachsenenbildung. Vor relevanten Entscheidungen des Trägers oder der Leitung ist der Beirat anzuhören.
Insbesondere hat der Beirat folgende Aufgaben:
- Er kann dem Träger Vorschläge für den Haushaltsplan unterbreiten.
- Er hat das jeweilige Programm mit zu beraten.
- Er berät den Kirchenkreis und die Leitung der Ev. Familien-Bildungsstätte hinsichtlich der Leitlinien für die Arbeit der Einrichtung und erörtert mit dem Träger neue Aufgaben und entsprechende Maßnahmen der kirchlichen Eltern-, Familien- und Erwachsenenarbeit.
- Er hat für die Besetzung der Leitungsstelle ein Vorschlagsrecht.
- Er sollte vor Einstellung oder Kündigung hauptamtlicher Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter gehört werden.
- In Konfliktfällen ist er zu hören.
Mitglieder des Beirates sind:
- die Leiterin bzw. der Leiter der Evangelischen Familien-Bildungsstätte oder die Vertreterin, der Vertreter
- ein Mitglied des Kreiskirchenrates
- ein nichttheologisches Mitglied der Kreissynode
- ein Mitglied des Pfarrkonvents des Kirchenkreises
- zwei von den Honorarkräften gewählte Vertreterinnen bzw. Vertreter
- ein Mitglied des Vorstandes des Fördervereins Evangelische Familien-Bildungsstätte e.V.
- eine Vertreterin bzw. ein Vertreter aus dem Kreis der Kurs-Teilnehmenden
- die EEB-Beauftragte bzw. der EEB-Beauftragte des Kirchenkreises
- bis zu drei berufene Mitglieder
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