Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind gültig für alle Kurse, Veranstaltungen und offenen Angebote im Bereich der Ev. Familien-Bildungsstätte Friesland-Wilhelmshaven (EFB) außer Veranstaltungen der beruflichen Aus- und Fortbildung.

Die EFB ist eine Einrichtung des Ev.-luth. Kirchenkreises Friesland-Wilhelmshaven und wird vom Land Niedersachsen gefördert. Die Veranstaltungen werden entlang der Bestimmungen des SGB VIII geplant, veröffentlicht und durchgeführt. Die Teilnahme an den Veranstaltungen steht allen offen, unabhängig von ihrer Religions- und Kirchenzugehörigkeit.

Kursleitende der EFB oder Mitarbeitende von Kooperationspartnern sind nicht berechtigt abweichende Vereinbarungen zu den AGB zu schließen. Derartige Nebenabreden werden nur wirksam, wenn die EFB diese in Textform bestätigt hat.

Einzelne, gesondert gekennzeichnete Veranstaltungen werden in der pädagogischen Verantwortung der Ev. Erwachsenenbildung Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der EFB Friesland-Wilhelmshaven durchgeführt. Siehe § 8,1 Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG)

 

2. Anmeldeverfahren

Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Entrichtung des Entgeltes. Für Teilnehmende unter 18 Jahren ist bei der Anmeldung die Unterschrift der Eltern oder gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter erforderlich. Durch die Anmeldung werden die AGB der EFB anerkannt. 

- persönliche Anmeldung 
während der Öffnungszeiten der Verwaltung mit Angabe einer E-Mail-Adresse für die weitere Kontaktaufnahme und Erteilung einer Sepa-Einzugsermächtigung. Bezahlung des Teilnahmeentgelts in bar ist in Einzelfällen nach Rücksprache mit unserer Verwaltung möglich. Es ist kein Wechselgeld vorrätig.

- Anmeldung per Telefon 
während der Öffnungszeiten der Verwaltung mit Angabe einer E-Mail-Adresse für die weitere Kontaktaufnahme ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Sepa-Einzugsermächtigung möglich.

- Anmeldung per Post 
unter Verwendung unserer Anmeldekarte mit Angabe einer E-Mail-Adresse für die weitere Kontaktaufnahme ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Sepa-Einzugsermächtigung möglich.

- Anmeldung per E-Mail 
unter Verwendung unserer Anmeldekarte mit Angabe einer E-Mail-Adresse für die weitere Kontaktaufnahme ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Sepa-Einzugsermächtigung möglich. Anmeldungen per E-Mail ohne Angabe der eigenen Adresse werden nicht bearbeitet.

- Anmeldung per Internet (Warenkorb-System unserer Homepage) 
mit Angabe einer E-Mail-Adresse für die weitere Kontaktaufnahme ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Sepa-Einzugsermächtigung möglich.

Die EFB weist ausdrücklich auf die Widerrufs-Bestimmungen bei nicht persönlicher Anmeldung (Fernabsatzgeschäft) hin. Eine Anmeldung sollte 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. Kurzfristige Anmeldungen (kürzer als 14 Tage vor der Veranstaltung) sind möglich, allerdings im Fernabsatz nur unter Verzicht auf das Widerrufsrecht.

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anmeldung per Telefon, Post oder E-Mail keine schriftliche Bestätigung seitens der EFB erfolgt. Die Teilnehmenden gehen ohne weitere Nachricht zum ersten Veranstaltungstermin. Im Falle einer Anmeldung über das Internet erfolgt automatisiert eine Anmeldebestätigung. Benachrichtigungen zu Veranstaltungsausfällen oder sonstigen Änderungen erfolgen über E-Mail. Die Teilnehmenden sind für die Kontrolle ihres Spam-Ordners verantwortlich. 

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Veranstaltungen mit mehreren Terminen können nur als Ganzes gebucht werden. Auch bei verhinderter Teilnahme ist die volle Gebühr zu zahlen. Kosten für nicht besuchte Veranstaltungen werden nicht erstattet. Die EFB weist auf die Eigenverantwortung der Teilnehmenden zur Absicherung dieses Risikos hin.  

Mit der Anmeldung kommt der Vertrag unter dem Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmendenzahl zustande. Der Vertrag wird mit Eintritt dieser Bedingung wirksam.

 

3. Änderungsvorbehalt

Inhalt, Zeit, Ort und Entgelte der Veranstaltung sind in der Veranstaltungsausschreibung ausgewiesen. Die Daten der Veranstaltungstage hängen von der Veranstaltung, Räumen und den verfügbaren Kursleitenden ab. Die EFB behält sich vor, angemessene Änderungen an Inhalt, Zeit, Ort und Kursleitende auch nach Beginn der Veranstaltung vorzunehmen. So bemüht sich die EFB bei Ausfall von Kursleitenden um Ersatz bzw. einen Ersatztermin. Die Änderungen wird die EFB rechtzeitig bekannt geben. Die Änderungen berechtigen nicht zu einer außerordentlichen Kündigung. Für den Fall, dass kein gleichwertiger Ersatz angeboten werden kann, haben Teilnehmende Anspruch auf Ersatz der Entgelte für Leistungen, die nicht in Anspruch genommenen werden konnten. 

Die EFB behält sich vor ein erhöhtes Entgelt zu erheben, um bei Unterschreiten der Mindestteilnehmendenzahl die Veranstaltung dennoch kostendeckend durchführen zu können. Dies erfolgt in Rücksprache und auf Wunsch der Teilnehmenden. 

Wird eine Veranstaltung durch die EFB ersatzlos abgesagt, erstattet die EFB das bereits gezahlte Entgelt.

 

4. Teilnahmeentgelt und Zahlung

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung wird das ausgewiesene Entgelt fällig. Wenn nicht anders vermerkt, sind Kosten für Lernmittel, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmaterialien nicht im Entgelt enthalten. Diese sind dann gemäß Ausschreibungstext der Veranstaltung bar vor Ort an die Kursleitenden zu entrichten.

Es stehen folgende Zahlungswege für die Entgelte zur Verfügung:

Erteilung einer Sepa-Einzugsermächtigung Das Entgelt wird von der RDS Kirchenverwaltung Friesland-Wilhelmshaven per Lastschrift eingezogen. Bei Rücklastschrift sind die Rücklastschriftgebühren der Bank/Sparkasse durch den Teilnehmenden zu tragen. Zusätzlich wird ein Bearbeitungsentgelt für den Aufwand, z. B. Postgebühr sowie Druckkosten, von 2,50 € erhoben.

Rechnungslegung und Überweisungen durch Teilnehmende bedeuten für uns zusätzliche Arbeit, die zulasten der Erreichbarkeit am Telefon geht. Deshalb wird für die Rechnungsstellung eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,50 € je Zahlung erhoben.

Eine Ratenzahlung der Entgelte ist im Einzelfall nach einem persönlichen Gespräch mit der Verwaltung auf Antrag möglich.

Kommt die Teilnehmende bzw. der Teilnehmer mit der Zahlung des Entgelts in Verzug, kann die Person 10 Werktage nach Übersendung einer Zahlungserinnerung von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Das Entgelt ist weiterhin in voller Höhe fällig.

 

5. Ermäßigungen

und Kostenübernahmen durch öffentliche Träger

(1) Bei Familieneinkommen aus Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Wohngeldbezug wird in der Regel 25 % Ermäßigung auf viele der Veranstaltungsentgelte gewährt. Ausnahmen sind möglich. Daher empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Verwaltung bei der Anmeldung. 

(2) Übernahme von Entgelten über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung: Die EFB ist Anbieter im Rahmen des BuT. Die entsprechenden Veranstaltungen wurden unsererseits den Jobcentern sowie der Stadt Wilhelmshaven und dem Landkreis Friesland gemeldet. Es gelten die gültigen, rechtlichen Bestimmungen zum BuT. Unterkunft und Verpflegung bei mehrtägigen Veranstaltungen sowie Materialkosten sind von einer Ermäßigung ausgenommen.

(3) Einzelne Kurse aus dem Gesundheitsbereich können ganz oder teilweise von Krankenkassen bezuschusst werden. Die Teilnehmenden erkundigen sich eigenverantwortlich bei ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenerstattung möglich ist. Teilnehmende erhalten von der EFB für die gezahlten Entgelte eine Bescheinigung.

(4) Teilhabe sollten nicht am Einkommen scheitern. Sonstige Entgeltermäßigungen können im Einzelfall in Rücksprache mit der Verwaltung der EFB gewährt werden.

Unterkunft, Verpflegung, Reise-, Lehr- und Materialkosten sind immer von einer Ermäßigung ausgenommen.

Der Anspruch auf eine Ermäßigung oder Kostenübernahmen durch öffentliche Träger muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Bei Anmeldung ist ein gültiger Personalausweises vorzulegen. Nachträgliche Anträge auf Ermäßigung sind nicht möglich. Ohne Nachweis zur Berechtigung einer Ermäßigung wird das volle Entgelt berechnet. Es kann jeweils nur eine Art von Ermäßigung in Anspruch genommen werden.

 

6. Kündigung

durch die Einrichtung

Kann eine Veranstaltung nicht stattfinden, auch aus Gründen, die die EFB zu vertreten hat (z. B. bei zu geringer Anmeldungen oder Ausfall der Kursleitung), wird die EFB von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bereits gezahltes Entgelt wird in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche an die EFB sind ausgeschlossen.

durch den Teilnehmer

Eine Kündigung gegenüber der EFB muss in Textform erklärt werden. Mündliche Erklärungen der Teilnehmenden sind nicht wirksam, außer sie wurden von der EFB in Textform bestätigt. Eine Kündigung bei Kursleitenden ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Kündigung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn die Kündigung rechtzeitig erfolgt. Es gilt das Eingangsdatum bei der EFB. 

  • Bis 10 Tage vor der Veranstaltung ist eine Kündigung kostenfrei.
  • Bis 7 Tage vor der Veranstaltung sind 50 % des Entgeltes, auch Material- und Lebensmittelkosten, als Stornokosten zu zahlen.
  • Ab 6 Tage vor der Veranstaltung wird das gesamte Entgelt, auch Material- und Lebensmittelkosten, fällig. 

Bei Reisen, Veranstaltungen mit Übernachtungen gelten aufgrund der Beauftragung weiterer Dienstleister durch die EFB besondere Regelungen:

  • bis 6 Wochen vor der Veranstaltung ist eine Kündigung kostenfrei möglich
  • ab 41 Tage vor der Veranstaltung ist das gesamte Entgelt, auch Material- und Lebensmittelkosten, fällig

Bei beruflichen Aus- und Fortbildungen gelten besondere AGB.

Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. 

Widerruf

Die EFB weist ausdrücklich auf die Widerrufs-Bestimmungen bei nicht persönlicher Anmeldung (Fernabsatzgeschäft) hin. Eine kurzfristige Anmeldung (kürzer als 14 Tage vor der Veranstaltung) ist möglich, allerdings im Fernabsatz nur unter Verzicht auf das Widerrufsrecht.

Umbuchung

Eine Umbuchung in eine andere Veranstaltung ist keine Kündigung.

 

7. Hausrecht

Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts.

Die EFB behält sich für alle von ihr genutzten Veranstaltungsorte das Hausrecht vor. Unter bestimmten Bedingungen können Teilnehmende vom weiteren Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

8. Videoüberwachung

Die EFB war in der Vergangenheit Opfer von Einbruchsdelikten. In Folge wird das Gebäude Feldmark 56, 26389 Wilhelmshaven aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Wahrung des Hausrechts und der Aufklärung von Straftaten). Aufzeichnungen werden i. d. R. nach spätestens 72 Stunden gelöscht, sofern sie nicht zur Beweissicherung erforderlich sind. Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Widerspruch) bleiben unberührt. Siehe Datenschutz

 

9. Parken

Der Parkplatz Feldmark 56, 26389 Wilhelmshaven ist Privatgelände. Mit Befahren des Parkplatzes erkennen Nutzende diesen Passus der AGB als verbindlich an. Er darf ausschließlich von Teilnehmenden unserer Veranstaltungen, Besucherinnen und Besucher, Mitarbeitenden und Dienstleistende während ihres kurzfristigen Tages-Aufenthalts auf dem EFB‑Gelände unentgeltlich genutzt werden. Ein Anspruch auf einen Stellplatz besteht nicht. Die EFB übernimmt keinerlei Obhut‑ oder Bewachungspflichten. Die EFB haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreterinnen oder Erfüllungsgehilfinnen beruhen. Eine Haftung für Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Wild‑ oder Sturmschäden, höhere Gewalt oder Schäden durch Dritte ist ausgeschlossen. Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände besteht ebenfalls keine Haftung. 

Die Straßenverkehrsordnung ist zu beachten. Auf dem Gelände befindet sich ein Kindergarten. Besondere Vorsicht ist zu achten und Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. 

Nur markierte Stellflächen dürfen genutzt werden. Rettungs‑ und Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten. Fahrzeuge, die gegen diese Regelungen verstoßen oder eine Behinderung darstellen, können auf Kosten und Gefahr der Halterinnen und Halter abgeschleppt oder umgesetzt werden. 

Nutzende haften für alle durch sie, ihre Begleitpersonen oder Fahrzeuge verursachten Personen- und Sachschäden nach den gesetzlichen Vorschriften und stellen die EFB von Ansprüchen Dritter frei.

 

10. Haftung

Die Teilnehmenden klären in Eigenverantwortung, ob die Veranstaltung für sie bzw. ihn zweckmäßig ist. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko der Teilnehmenden.

Bei Krankheiten oder sonstigen körperlichen Einschränkungen klären die Teilnehmenden in Eigenverantwortung und vor Beginn einer Veranstaltung, ob eine Teilnahme ohne Gefahr für deren Gesundheit und die der weiteren Teilnehmenden möglich ist. Bei Bedarf halten Teilnehmende auf deren Kosten Rücksprache mit Arzt/Ärztin oder andere geeignete Fachleute.

Für Online-Veranstaltungen erklären die Teilnehmenden, dass sie bzw. er über ausreichend technische Ausstattung verfügt, um auf einer der gängigen Online-Lernplattformen teilzunehmen. Hierzu gehören zum Beispiel: Computer/Laptop, Internetanschluss, Browser, Lautsprecher, ein E-Mail-Postfach zur Kommunikation sowie bei aktiver Mitarbeit Mikrophon und ein Textverarbeitungsprogramm.

Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung von Veranstaltungsräumen oder -materialien durch Teilnehmende entstehen, haften die Verursachenden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.

Eine Haftung der EFB, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Beauftragten ist, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die EFB, Kursleitende und etwaige Kooperationspartner übernehmen keine Haftung für die Absage oder Verschiebung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse.

 

11. Verschwiegenheit/Uhrheberrecht

Alle im Rahmen der Veranstaltung erhaltenen Lernmaterialien und Informationen dienen der persönlichen Nutzung. Eine vollständige oder auszugsweise Vervielfältigung ist nicht gestattet.

Die Teilnehmenden verpflichten sich keine Mitschnitte oder Aufnahmen (Ton, Bild, Video) im Rahmen von Veranstaltungen anzufertigen.

Die Teilnehmenden verpflichten sich zur Einhaltung gültigen Rechts zum Datenschutz. Erhaltene personenbezogene Daten, z. B. Kontaktdaten weiterer Teilnehmende, sind nicht an Dritte weiterzugeben.

 

12. Datenschutz

Die EFB ist verantwortungsvoll im Umgang mit den Daten der Teilnehmenden. Basis der Datenverarbeitung sind die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes im Kirchengesetz, der Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD), sowie die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) für den Bereich der evangelischen Landeskirche. Die EFB verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Anmeldung, Organisation und Durchführung der Veranstaltungen. Siehe Datenschutz 

 

13. Teilnahmebescheinigung

Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese ist gebührenfrei bis zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn. Zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,-- € erhoben. Ab fünf Jahren nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr entsprechend des Aufwandes erhoben. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.

 

Warenkorb

Es befinden sich derzeit keine Kurse/Veranstaltungen in Ihrem Warenkorb.